Lasermessung im Bußgeldverfahren von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

 

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Lasermessung im Bußgeldverfahren

Lasermessung im Bußgeldverfahren

Lasermessgerät Riegl FG 21-P

Vier-Augen-Prinzip bei Lasermessgerät Riegl FG 21-P

Beschl. OLG Düsseldorf v. 13.09.2012

 

Ein "Vier-Augen-Prinzip" nach dem eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät Riegl FG 21-P nur zur Grundlage einer Verurteilung gemacht werden kann, wenn der vom Gerät angezeigte Messwert und die Übertragung dieses Messwerts in das Mesprotokoll von einem zweiten Polizeibeamten kontrolliert worden sind, existiert nicht.

 

Aber diese Entscheidung ist entgegen:

AG Sigmaringen BeckRS 2010, 14721

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