Geldstrafen
Bei o.g. Vergehen kommen ebenfalls Geldstrafen in Betracht. Es wird eine bestimmte Anzahl von Tagessätzen angesetzt, wobei ein Tagessatz nach den täglichen Nettoeinkommen berechnet wird.
z.B.: Monatsverdienst € 1. 800,- netto ergibt einen TS von € 60,-.
Strafen Trunkenheitsdelikte:
Bei Trunkenheitsdelikten und Ersttat sind TS zwischen 40 und 60 üblich.
In ein polizeiliches Führungszeugnis werden nur Geldstrafen von mehr als 90 TS, oder mehr als 3 Mon. Freiheitsstrafe eingetragen.