Verteidigung bei Bußgeldbescheid, Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtfahrt, Abstandsverstoß, u.v.m. durch Fachanwalt Verkehrsrecht
Telefonische Sofortauskunft:
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Unser Vertretungsgebiet von Fachanwalt für Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im
Bußgeldverfahren von A - Z
Unser Vertretungsgebiet:
Vorab, wir vertreten Sie natürlich bundesweit. In für Sie sehr wichtigen und heiklen Angelegenheiten nehmen wir für Sie auch die Prozeßführung am Ort des Arbeitsgerichtes wahr, an welchem verhandelt wird.
Häufig jedoch kann alleine schon aus wirtschaftlichen Gründen heraus sinnvoll sein, wenn wir für die Prozeßführung vor Ort einen spezialisierten Kollegen/Kollegin mit der Terminswahrnehmung beauftragen.
Wir bearbeiten in diesen Fällen das Mandat federführend, diese erhalten sodann von uns zur Terminsvertretung alle notwendigen Unterlagen und Schriftsätze, wie auch bei Bedarf eine persönliche Einweisung in den Sachverhalt.
Sie erhalten vorab die Möglichkeit, sich mit dem Anwalt vor Ort in Verbindung zu setzen und mit ihm die Sache nochmals kurz telefonisch zu erörtern.
Nach dem Termin erhalten wir von unseren Kollegen sodann auch einen schriftlichen Terminsbericht und können das Ergebnis und den weiteren Verlauf der Sache mit Ihnen durchsprechen.
Zuständig für einen arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit sind die Arbeitsgerichte am Sitz des Betriebes.
Im Falle der Arbeitgeber seinen Sitz in den nachfolgend aufgelisteten Städten und Stadteilen hat nehmen wir die Gerichtstermine regelmässig persönlich wahr:
Stuttgart (Zuffenhausen, Stammheim, Feuerbach, Stuttgart-Mitte, Stuttgart-West, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Süd, Bad Cannstatt), Kornwestheim, Ludwigsburg, Gerlingen, Bietigheim, Bissingen, Bietigheim-Bissingen, Korntal, Münchingen, Korntal-Münchingen, Heilbronn, Esslingen, Hedelfingen.
Für Verhandlungstermine in sonstigen Städten haben wir, soweit diese nicht von uns selbst wahrgenommen werden können, sog. Korrespondenzanwälte, mit welchen wir teils bereits seit Jahren eng zusammen arbeiten und welche den Verhandlungstermin in Untervollmacht für uns wahrnehmen. Fragen Sie einfach nach !