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Schnelle Hilfe im Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht von Fachanwalt für Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im

 

Bußgeldverfahren von A - Z

Erste Hilfe

 

Was tun, wenn´s mal passiert ist ?

 

Was, wenn Sie von der Polizei angehalten werden, der Anhörungsbogen, oder Bußgeldbescheid ins Haus flattert ?

 

 

 

Sie werden von der Polizei angehalten:

 

Zunächst wird Ihnen von den Verkehrspolizisten der Vorwurf eröffnet. Sie müssen sodann darauf hingewiesen werden, dass Sie das Recht haben, zum Vorwurf keine Angaben zu machen.

Nehmen Sie von diesem Recht Gebrauch, ob Sie nun darauf hingewiesen wurden, oder nicht. Weisen Sie darauf hin, dass Sie sich einen Anwalt nehmen und dieser sodann für Sie Angaben macht. In diesem Falle wissen die Ordnungsbeamten, dass Vorsicht geboten ist und es wenig Sinn macht, sie zu überreden, den Verstoß zuzugeben.

Es macht auch wenig Sinn, vor Ort mit den Beamten zu streiten. Überlassen Sie dies dann lieber Ihrem qualifizierten Rechtsanwalt.

Nebenbei, dieses Gespräch mit den Polizeibeamten ist im Regelfall schon als Anhörung anzusehen.

 

 

Es wird der Anhörungsbogen zugeschickt.

 

Der Anhörungsbogen eröffnet Ihnen auf schriftlichem Wege den amtlichen Vorwurf. Meist wird hierin geschrieben, dass Sie sich binnen einer Woche zum Vorwurf zu äussern haben. Diese Frist müssen Sie nicht beachten !

Schädlich ist auch, wenn Sie nun eine schöne Begründung zurückschreiben, warum Sie z.B. zu schnell gefahren sind, oder bei Gelb über die Ampel gefahren. Sie geben sich hierdurch nur als Fahrer bekannt, obwohl Sie auf dem Lichtbild vielleicht überhaupt nicht erkennbar sind.

Auch hier können Sie Ihr verfassungsrechtlich verbrieftes Recht zu Schweigen in Gebrauch nehmen. Lassen Sie erst einen qualifizierten Rechtsanwalt die Ermittlungsakte anfordern. Erst aus dieser ergibt sich im Regelfall, welche Einwendungen sinnvoll sind.

 

 

Der Bußgeldbescheid liegt im Briefkasten.

 

Ganz wichtig:

Ab Zugang des Bußgeldbescheides bei Ihnen läuft eine Einspruchsfrist von 2 Wochen. Wenn Sie, oder Ihr Anwalt nicht in dieser Zeit Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt, so wird dieser rechtskräftig. Später zu versuchen, hiergegen vorzugehen ist nahezu chancenlos.

Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn Sie in dieser Zeit im Urlaub waren, oder krank und z.B. im Krankenhaus. Dann kann Ihr Anwalt einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.

Aber auch hier gilt, erst muss die Ermittlungsakten vom Anwalt angefordert werden, bevor etwas gesagt, oder geschrieben wird.

 

 

Wie geht´s richtig ?

 

Ganz einfach.

Sobald der Anhörungsbogen, oder Bußgeldbescheid bei Ihnen zugeht, faxen Sie diesen einfach in unser Büro. Geben Sie hierauf Ihre Telefonnummer, wenn vorhanden Ihre Rechtschutzversicherung und die dortige Veersicherungsnummer und beim Bußgeldbescheid das Zugangsdatum an, damit wir die Einspruchsfrist berechnen können an.

Wir werden uns bei der Bußgeldbehörde für Sie legitimieren, gegebenenfalls Einspruch einlegen und die amtliche Ermittlungsakte anfordern.

Sie erhalten von uns ein Mandatsbestätigungsschreiben mit wertvollen Tips im Bußgeldverfahren, eine Kopie unseres Schreibens an die Behörde und eine Vollmacht mit Rückumschlag.

Wenn die Ermittlungsakte vorliegt, werden wir Sie informieren, um das weitere Vorgehen abzustimmen und um die weitere Verteidigungsstrategie zu besprechen.

Falls bei Ihnen schon Voreintragungen mit Flensburger Punkten bestehen, bitten Sie uns, in Flensburg Ihren Punktestand abzurufen. Möglicherweise muss selbst ein an sich erfolgloses Verfahren verzögert werden, dass durch Zeitablauf die alten Punkte gelöscht und erst hiernach die neuen Punkte eingetragen werden.

Und scheuen Sie sich nicht bei uns anzurufen. Hier stehen Ihnen qualifizierte Anwälte auch telefonisch zur Erstberatung zur Verfügung.

Und nutzen Sie unser Kontaktformular.

Auch hier können Sie mit kurzer Beschreibung des Vorwurfes eine Frage formulieren und erhalten umgehend eine Antwort.

 

Noch Fragen ?



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