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Die Rechtschutzversicherung im Verkehrsstrafrecht von Fachanwalt für Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im

 

Bußgeldverfahren von A - Z

Rechtschutzversicherung im verkehrsrechtlichen Strafverfahren  

 

Regelmässig ist die
Rechtschutzversicherung eintrittspflichtig (d.h., muss die Anwalts-

kosten übernehmen), wenn die vorgeworfene Straftat in engem Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, ein konkreter Vor-

wurf der Verletzung eines Straftatbestandes in fahrlässiger Be-gehungsweise gemacht wird, z.B. fahrlässige Körperverletzung,

fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, …

Vorsicht aber bei sog. Vorsatztaten, wie Nötigung, Unfallflucht, …

welche nur vorsätzliche begangen werden können. Hier wird

seitens der Rechtschutzversicherung zunächst nur eine bedingte

Deckung erteilt, sollte es zu einer Verurteilung wegen Vorsatztat,

oder ein Strafbefehl rechtskräftig werden, so entfällt die Deckung rückwirkend.

Im Falle aber einer Einstellung des Verfahrens (auch gegen Geld-

auflage) muss die Rechtschutz die Anwaltskosten übernehmen.

 

Probleme gibt´s neuerdings bei Straftaten wie Beleidigung im Straßenverkehr. Vor einigen Jahren wurde hier unproblematisch

Deckung erteilt, wenn der behördliche Vorwurf auf Beleidigung
im Straßenverkehr lautete.

Heute wird dieser Zusammenhang von einigen Rechtschutzver-

sicherern nur noch dann akzeptiert, wenn eine weitere verkehrs-

straf-/ ordnungswidrigkeitenrechtliche Tat vorgeworfen wird.

Unser Einzugsgebiet:

Stuttgart (Zuffenhausen, Stammheim, Feuerbach, Bad Cannstatt, Stuttgart-Mitte, Stuttgart-West, Stuttgart-Süd, Degerloch),Botnang, Korntal-Münchingen, Weilimdorf, Gerlingen, Ditzingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen,Remseck, Renningen, Esslingen, Leonberg, Sindelfingen, Böblingen, Echterdingen, Leinfelden,Filderstadt, Neuhausen, Sillenbuch, Fellbach, Freiberg, Kirchheim a.N. Lauffen, Ilsfeld, Untergruppenbach,Talheim Heilbronn, Leingarten, Neckarsulm, Schorndorf, Göppingen, Schwäbisch Gmünd, Nürtingen, Pforzheim, Karlsruhe,Reutlingen, Ulm,Crailsheim, Aalen,Heidelberg u.v.m.