Gerichtsverfahren im Bußgeldverfahren von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

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Das Gerichtsverfahren im Bußgeldverfahren von Fachanwalt für Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im

 

Bußgeldverfahren von A - Z

Das gerichtliche Verfahren

 

Wurde ordnungsgemäß und fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt, so wird im Regelfall das Verfahren nach Ablauf einer bestimmten Zeit von der Behörde an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben, welche die Sache an das örtlich zuständige Gericht zur Verhandlung weiter leitet.

 

Das Gericht terminiert sodann eine Hauptverhandlung, zu welcher der Betroffene mit seinem Verteidiger geladen wird.

Aus begründetem Anlass kann dieser Termin auch nochmals verlegt werden.

 

Seitens des Gerichtes wird großzügig terminiert, um dem Betroffenen nochmals Gelegenheit zu geben, über das Aufrechterhalten seines Einspruches nachzudenken.

Im Falle keine hinreichend erfolgsversprechenden Einwendungen vorliegen, sollte der Einspruch sodann zurückgenommen werden, um dem Betroffenen den persönlichen Aufwand einer Gerichtsverhandlung zu ersparen.

 

Im Falle hinreichende Einwendungen vorliegen, sind diese zur Hauptverhandlung vorzubereiten und ggf. Beweismittel mitzuteilen.

Insbesondere, wenn ein Wegfall des Fahrverbotes beantragt wird, sind sämtliche Voraussetzungen hierfür möglichst bereits vor der Gerichtsverhandlung dem Gericht gegenüber zu dokumentieren.

 

Vorsicht ist geboten, wenn der Ordnungswiedrigkeit eine der sog. 7 Totsünden im Straßenverkehr zugrunde liegen.

Es handelt sich hierbei um

- Vorfahrt nicht beachtet

- falsch überhohlt

- Falschfahren bei Fußgängerüberwegen

- zu schnelles Fahren bei unübersichtlicher Stelle

- wenden auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen

etc.

Hier kann dann dann auch eine Straftat vorliegen, weswegen bei der Verteidigung besondere Vorsicht angebracht ist.

Unser Einzugsgebiet:

Stuttgart (Zuffenhausen, Stammheim, Feuerbach, Bad Cannstatt, Stuttgart-Mitte, Stuttgart-West, Stuttgart-Süd, Degerloch),Botnang, Korntal-Münchingen, Weilimdorf, Gerlingen, Ditzingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen,Remseck, Renningen, Esslingen, Leonberg, Sindelfingen, Böblingen, Echterdingen, Leinfelden,Filderstadt, Neuhausen, Sillenbuch, Fellbach, Freiberg, Kirchheim a.N. Lauffen, Ilsfeld, Untergruppenbach,Talheim Heilbronn, Leingarten, Neckarsulm, Schorndorf, Göppingen, Schwäbisch Gmünd, Nürtingen, Pforzheim, Karlsruhe,Reutlingen, Ulm,Crailsheim, Aalen,Heidelberg u.v.m.