Umgehung Fahrverbot im Bußgeldverfahren von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Telefonische Sofortauskunft:


0711 – 820 340 - 0

Umgehung vom Fahrverbot im Bußgeldverfahren von Fachanwalt für Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im

 

Bußgeldverfahren von A - Z

Umgehung des Fahrverbotes - Umdeutung

 

Wenn mit dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in erster Linie das Fahrverbot wegfallen, oder reduziert werden soll, sind der Bußgeldbehörde, bzw. dem Gericht die nachfolgenden Unterlagen zu überreichen:

 

Unterlagen über die Verbindung zwischen Wohnort und Arbeitsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere Fahrpläne, die im Internet zugänglich sind.

 

Bei Arbeitnehmern:

 

- Unterlagen über noch ausstehenden oder schon genommenen Urlaub

- Arbeitsvertrag (vollständig)

- zusätzliche Arbeitsvereinbarungen

- Unterlagen über Lohn/Gehalt

- Stellenbeschreibung

- Bestätigung von Vorgesetzten, dass die Fahrerlaubnis für

  die  Berufsausübung dringend erforderlich ist unter Bezeich-

  nung von Art,  Umfang und Dauer der betreffenden Beschäftig-

  ung

- Unterlagen/Bestätigungen darüber, dass Urlaub nur in

  einer bestimmten zeit und/oder für eine bestimmte Dauer

  genommen werden  kann.

 

Bei selbstständig Beschäftigten:

 

- Gewerbeanmeldung

- Bilanzen, gegebenenfalls vorläufige

- betriebliche Auswertungen

- Unterlagen aus denen sich der Einsatz an verschiedenen

  Orten ergibt,  z.B. Terminkalender, Abrechnungen, Rechnung-

  en, Kundenlisten

- Unterlagen aus denen sich das Einkommen ergibt

 

Im Falle der Vorlage von Bestätigungen oder Erklärungen von Personen, müssen Name, Vorname und Anschriftr derselben mitgeteilt werden, damit diese Personen als zeugen geladen werden können. 

Unser Einzugsgebiet:

Stuttgart (Zuffenhausen, Stammheim, Feuerbach, Bad Cannstatt, Stuttgart-Mitte, Stuttgart-West, Stuttgart-Süd, Degerloch),Botnang, Korntal-Münchingen, Weilimdorf, Gerlingen, Ditzingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen,Remseck, Renningen, Esslingen, Leonberg, Sindelfingen, Böblingen, Echterdingen, Leinfelden,Filderstadt, Neuhausen, Sillenbuch, Fellbach, Freiberg, Kirchheim a.N. Lauffen, Ilsfeld, Untergruppenbach,Talheim Heilbronn, Leingarten, Neckarsulm, Schorndorf, Göppingen, Schwäbisch Gmünd, Nürtingen, Pforzheim, Karlsruhe,Reutlingen, Ulm,Crailsheim, Aalen,Heidelberg u.v.m.