Beleidigung im Straßenverkehr von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsstrafrecht Stuttgart

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§ 185 StGB, Beleidigung im Straßenverkehr: Bedeutung und Verteidigung im Verkehrsstrafrecht von Fachanwalt für Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im

 

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Beleidigung im Straßenverkehr § 185 StGB

 

Beleidigungen kommen auch im Straßenverkehr nicht wenig
häufig vor. Eine der häufigsten Beleidigungsarten dürfte der sog. „Stinkefinger“ sein.

Beleidigung ist der rechtswidrige Angriff auf die Ehre eines
anderen durch die vorsätzliche Kundgebung einer Missachtung

desselben.

Beispiele hierfür sind nicht nur o.g. Stinkefinger, sondern
auch das Tippen mit dem Finger gegen die Stirn, wie auch verbale beleidigende Äußerungen.

Die Beleidigung muss verstanden werden, in fremder nicht
verständlicher Sprache liegt keine Beleidigung vor.

Liegen gegenseitige Beleidigungen vor, so werden die Verfahren regelmäßig eingestellt, wenn beide Täter die Taten bestreiten.

Unser Einzugsgebiet:

Stuttgart (Zuffenhausen, Stammheim, Feuerbach, Bad Cannstatt, Stuttgart-Mitte, Stuttgart-West, Stuttgart-Süd, Degerloch),Botnang, Korntal-Münchingen, Weilimdorf, Gerlingen, Ditzingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen,Remseck, Renningen, Esslingen, Leonberg, Sindelfingen, Böblingen, Echterdingen, Leinfelden,Filderstadt, Neuhausen, Sillenbuch, Fellbach, Freiberg, Kirchheim a.N. Lauffen, Ilsfeld, Untergruppenbach,Talheim Heilbronn, Leingarten, Neckarsulm, Schorndorf, Göppingen, Schwäbisch Gmünd, Nürtingen, Pforzheim, Karlsruhe,Reutlingen, Ulm,Crailsheim, Aalen,Heidelberg u.v.m.