Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsstrafrecht Stuttgart

Telefonische Sofortauskunft:


0711 – 820 340 - 0

§ 222 StGB, Fahrlässige Tötung: Bedeutung und Verteidigung im Verkehrsstrafrecht von Fachanwalt für Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im

 

Bußgeldverfahren von A - Z

Fahrlässige Tötung § 222 StGB

 

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

...............................................................................................

 

Fahrlässige Tötung § 222 StGB

 

Hier gilt im Wesentlichen das bei der fahrlässigen Körperverletzung Ausgeführte. Der Tatbestand tritt hier aber erst ein, wenn die fahrlässige Handlung den Tod eines Dritten verursacht hat.

Wird z.B. eine Unfallstelle nicht hinreichend gesichert und es kommt aus diesem Grunde zu einem Nachfolgeunfall mit Todesfolge droht Anklage wegen fahrlässiger Tötung. In diesen Fällen ist das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung immer gegeben. Liegt eine schwere Eigenverletzung vor, kann unter engen Voraussetzungen (geringer Schuld) eine Einstellung des Verfahrens möglich sein.

Ist Alkohol im Spiel, so muss sogar mit Freiheitsstrafe ohne Bewährung gerechnet werden.

 

Bei Vorhandensein einer Rechtschutzversicherung übernimmt
diese auch hier regelmäßig die Kostendeckung.

Unser Einzugsgebiet:

Stuttgart (Zuffenhausen, Stammheim, Feuerbach, Bad Cannstatt, Stuttgart-Mitte, Stuttgart-West, Stuttgart-Süd, Degerloch),Botnang, Korntal-Münchingen, Weilimdorf, Gerlingen, Ditzingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen,Remseck, Renningen, Esslingen, Leonberg, Sindelfingen, Böblingen, Echterdingen, Leinfelden,Filderstadt, Neuhausen, Sillenbuch, Fellbach, Freiberg, Kirchheim a.N. Lauffen, Ilsfeld, Untergruppenbach,Talheim Heilbronn, Leingarten, Neckarsulm, Schorndorf, Göppingen, Schwäbisch Gmünd, Nürtingen, Pforzheim, Karlsruhe,Reutlingen, Ulm,Crailsheim, Aalen,Heidelberg u.v.m.