Anwalt Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Verkehrsrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht

Telefonische Sofortauskunft:


0711 – 820 340 - 0

Rechtschutzversicherung in Bußgeldsachen und im Verkehrsstrafrecht: Bedeutung und Verteidigung im Verkehrsrecht von Fachanwalt für Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im

 

Bußgeldverfahren von A - Z

Zahlt meine Rechtschutz im Verkehrsstrafrecht den Anwalt ?

................................................................................................

 

Ihre Rechtschutzversicherung übernimmt unsere Anwaltskosten im Verkehrsstrafrecht immer dann, wenn

- Sie eine Verkehrsrechtschutzversicherung abgeschlossen haben

- Sie Versicherungsnehmer, oder Mitversicherter sind

- der Straftatbestand fahrlässige Begehungsweise vorwirft

- die vorgeworfene Tat auch fahrlässig bgegangen werden kann

- solange es nicht zu einer Verurteilung/Strafbefehl wegen Vorsatzes kommt

 

Also hat Ihre Rechtschutzversicherung auch im Falle des Vorwurfes einer Unfallflucht zunächst Deckungszusage zu erteilen, da sich der Unfallflüchtige in solchen Fällen oft in einer Ausnahmesituation befindet, in die er unvorbereitet und überraschend gekommen ist und dann auch häufig unüberlegt und überstürzt handelt.

Kommt es dann zu einer Einstellung des Verfahrens wegen Vorsatztat, so entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.

 

Achtung:

Leider verbreitet sich bei einigen Rechtschutzversicherern die Ansicht, Beleidigungen (wörtlich, Stinkefinger zeigen, ...) im Straßenverkehr sei nicht im Versicherungsumfang beinhaltet, da Vorsatztat und kein Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Dieser Ansicht ist nicht zu folgen, da sich die vorgeworfene Tat unmittelbar im Zusammenhang meist einer bestimmten Fahrweise ergeben hat.

............................................................................................

 

Nutzen Sie hier unseren kostenlosen Beratungsservice auch zur Frage der Kostenübernahme durch Ihre Rechtschutzversicherung.

Unser Einzugsgebiet:

Stuttgart (Zuffenhausen, Stammheim, Feuerbach, Bad Cannstatt, Stuttgart-Mitte, Stuttgart-West, Stuttgart-Süd, Degerloch),Botnang, Korntal-Münchingen, Weilimdorf, Gerlingen, Ditzingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen,Remseck, Renningen, Esslingen, Leonberg, Sindelfingen, Böblingen, Echterdingen, Leinfelden,Filderstadt, Neuhausen, Sillenbuch, Fellbach, Freiberg, Kirchheim a.N. Lauffen, Ilsfeld, Untergruppenbach,Talheim Heilbronn, Leingarten, Neckarsulm, Schorndorf, Göppingen, Schwäbisch Gmünd, Nürtingen, Pforzheim, Karlsruhe,Reutlingen, Ulm,Crailsheim, Aalen,Heidelberg u.v.m.