Wahlfeststellung im Straßenverkehrsrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsstrafrecht

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Wahlfeststellung im Verkehrsstrafrecht

Zur Wahllichtbildvorlage kommt es, wenn die Täterschaft bestritten ist, jedoch Zeugen vorhanden sind, welche den Betroffenen als Täter beschreiben.

Häufig ist eine solche anzuwenden, bei der sog. Unfallflucht, jedoch auch bei Nötigung im Straßenverkehr, oder sonstigen Verkehrsdelikten.

Eine ordnungsgemäße Wahllichtbildvorlage setzt voraus, dass dem zeugen Lichtbilder von wenigstens acht Personen vorgelegt werden. Dabei ist es vorzugswürdig, ihm diese nicht gleichzeitig, sondern nacheinander voruzulegen. Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, so ist der Beweiswert der Identifikation des Zeugen erheblich gemindert. Wertlos ist sie allerdings nicht.

BGH NJW 2012, 791 = NStZ 2012, 283