Abdecken des Kennzeichens im Bußgeldverfahren von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
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Bußgeldverfahren
wegen
Abdecken des Kennzeichens
Abdecken des Kennzeichens
Wer KFZ-Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versieht und damit die fotodokumentarische Beweissicherung, z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtfahrten erschwert, bzw. unmöglich macht, kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Streit herrscht häufig darüber, wie stark ein Kennzeichen verschmutz sein darf und der Schmutz dessen Erkennbarkeit erschwert oder unmöglich macht.
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