Scanner eines Paketzustellers als elektronisches Gerät im Bußgeldverfahren von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Fachanwalt für Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

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Nutzung elektronischer Geräte im Straßenverkehr

Scannernutzung durch Paketzustellers Bußgeldtatbestand erfüllt ?

Der Scanner eines Paket Auslieferungsfahrers ist ein elektronisches Gerät im Sinne von § 23 I a StVG.

OLG Hamm, Beschluss vom 3.11.2020 -4 RBs 345/20- NJW 21,99

ein Paketzusteller, welcher während der Fahrt seinen Scanner nutzt, indem er Daten eintippt oder abliest erfüllt den Tatbestand der unerlaubten Nutzung eines elektronischen Gerätes im Straßenverkehr mit der Folge einer Geldbuße von € 120,- und einem Flensburger Punkt im Fahreignungsregister.

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