mehrere Taten im Bußgeldverfahren von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

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mehrere Taten im Bußgeldverfahren

mehrere Taten im Bußgeldverfahren

Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb einer

Fahrt

                OLG Brandenburg Beschl. v. 30.05.05 NZV 2006,109

Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen im Verlauf einer Fahrt stehen dann im Verhältnis der Tat näher zueinander, wenn sie in unterschiedlichen Verkehrssituationen begangen wurden.

 

Problematisch ist hier, dass innerhalb weniger Minuten zwei Verstöße begangen wurden. Werden hier mehrere Taten angenommen, addieren sich die Punkte, wird eine Tat angenommen nicht.

Bei einer durchgehenden Geschwindigkeitsbeschränkung bei unterschiedlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen (z.B. bei einem Geschwindigkeitstrichter oder bei Überschreitung vor und nach Verlassen der Autobahn) geht die herrschende Meinung von nur einer Geschwindigkeitsüberschreitung aus (OLG Düsseldorf NZV 1994, 43; OLG Stuttgart NZV 1997, 243)

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