Geschwindigkeitsüberschreitung im Bußgeldverfahren von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

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Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert wegen

 

Geschwindigkeitsüberschreitung im Bußgeldverfahren

Geschwindigkeitsüberschreitung im Bußgeldverfahren

innerhalb einer geschlossenen Ortschaft

Überschreitung

Punkte

Bußgeld (€)

Fahrverbot

bis 10 km/h

0

15.-

nein

11 – 15 km/h

0

25.-

nein

16 – 20 km/h

0

35.-

nein

21 – 25 km/h

1

80.-

nein

26 – 30 km/h

1

100.-

nein

31 – 40 km/h

2

160.-

1 Monat

41 – 50 km/h

2

200.-

1 Monat

51 – 60 km/h

2

280.-

2 Monate

61 – 70 km/h

2

480.-

3 Monate

über 70 km/h

2

680.-

3 Monate

außerhalb einer geschlossenen Ortschaft

Überschreitung

Punkte

Bußgeld (€)

Fahrverbot

bis 10 km/h

0

10.-

nein

11 – 15 km/h

0

20.-

nein

16 – 20 km/h

0

30.-

nein

21 – 25 km/h

1

70.-

nein

26 – 30 km/h

1

80.-

nein

31 – 40 km/h

1

120.-

nein

41 – 50 km/h

2

160.-

1 Monat

51 – 60 km/h

2

240.-

1 Monat

61 – 70 km/h

2

440.-

2 Monate

über 70 km/h

2

600.-

3 Monate

Geschwindigkeitsüberschreitung und Augenblicksversagen

OLG Karlsruhe Beschl. v. 22.06.07 –1 Ss 25/07-

Wer die außerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erheblich überschreitet, kann sich nicht auf das Vorliegen eines Augenblicksversagen wegen Übersehen der Geschwindigkeitsschilder berufen.

Geschwindigkeitsüberschreitung - Verletzung verwaltungsinterner Richtlinien

AG Ludwigslust Beschl.v. 12.01.2012 -1 OWi 591/11-

 

Ein Verstoß gegen den verwaltungsinternen Erlass zur Geschwindigkeitsüberwachung im öffentlichen Straßenverkehr hindert weder die grundsätzliche Wirksamkeit der Geschwindigkeitsüberwachung nich im Regelfall die Festsetzung von Rechtsfolgen; gleichwohl haben Betroffene von Geschwindigkeitsmessungen einen Anspruch darauf, dass diese unter Beachtung verwaltungsinterner Anweisungen erfolgen, womit im Einzelfall von der im BKatV vorgesehenen Sanktionierung von Geschwindigkeitsüberschreitungen abgewichen werden kann.

Verwertbarkeit von Messfotos:

Geschwindigkeitsmessung mit E´S 3.0

AG Lüdinghausen Urt.v. 18.06.2012 -19 OWi 89 Js 506/12 - 65/12- BeckRS 2012, 21996

 

Das Messfoto bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist verwertbar, wenn keine Hinweise auf Veränderungen an den daten feststellbar sind.

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