Messverfahren Provida 2000 im Bußgeldverfahren von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

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Messgerät Provida 2000 im Bußgeldverfahren

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Messgerät Provida 2000 im Bußgeldverfahren

 

Probleme bei der Provida 2000-Verkehrsüberwachungsanlage
Das Ingenieurbüro Dr. Priester empfiehlt aufgrund eines Gutachtens, das es zur Verkehrsüberwachungsanlage Provida angefertigt hat, sämtliche Messungen mit dem Messgerät Provida 2000 juristisch kritisch zu überprüfen, da festgestellt wurde, dass einige Provida-Messanlagen in Polizeifahrzeugen nicht ordnungsgemäß dem Zulassungsschein entsprechend eingebaut waren, so dass die Eichung der Anlagen hätte wiederholt werden müssen; dies erfolgte häufig nicht, so dass durch den abweichenden Einbau Toleranzen bei der Messung nicht auszuschließen sind. Deswegen empfiehlt das Ingenieurbüro Dr. Priester bei der Überprüfung entsprechender Verkehrsverstöße Folgendes zu beachten:

 

  1. Zunächst ist zu klären, ob es sich bei dem verwendeten Messgerät um ein Provida-Messgerät 2000 und Provida 2000 modular gehandelt hat.
  2. Ferner ist zu klären, ob der Einbau des Messgeräts in ein Polizeifahrzeug moderner Bauart erfolgte, welches mit einem CAN-Bus-System ausgestattet ist. Dies kann i.d.R. durch Klärung des Fahrzeugstyps und des Erstzulassungszeitpunktes nach einer Rücksprache mit einer Fachwerkstatt erfolgen.
  3. Sofern die Provida-Verkehrsüberwachungsanlage in ein Fahrzeug mit CAN-Bus-System eingebaut wurde, ist darzulegen, welcher Wegstreckenimpulsgeber oder Wegstreckensignalkonverter eingebaut war.
  4. Zulässig war der Einbau eines Wegstreckenimpulsgebers direkt am Antrieb, d.h. entweder mechanisch direkt mit dem Getriebe verbunden oder bei Abtastung eines Zahnkranzes, welcher wiederum direkt mit dem Getriebe verbunden ist. Der entsprechende Wegstreckenimpulsgeber ist letztendlich genau zu bezeichnen und der Einbau zu beschreiben.
  5. Sofern dagegen die Verwendung eines Wegstreckensignalkonverters oder Wegimpulsgebers erfolgte, welcher am CAN-Bus und nicht direkt am Getriebe oder Antrieb angeschlossen war, so ist zu prüfen, ob dieses Bauteil genehmigt war.
  6. Bei nichtzulässiger Ausführung ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Anlage nicht entsprechend dem Zulassungsschein eingebaut war, so dass selbst bei vorliegender Eichung die Verwendung der Messung einer juristischen Würdigung im Einzelfall unterliegt.
  7. Darüber hinaus kann geprüft werden, ob Fahrsituationen anhand der Videoaufzeichnung erkennbar sind, welche Hinweise auf Toleranzen ergeben.
  8. Im Einzelfall kann es sogar erforderlich sein, dass nochmals Fahrversuche mit dem jeweiligen Polizeifahrzeug durchgeführt werden, um zu klären, ob die auftretenden Toleranzen noch sicher unterhalb der Verkehrsfehlergrenze liegen.

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