Vorsatz im Bußgeldverfahren von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

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Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert über

 

Vorsatz im Bußgeldverfahren

Vorsatz im Bußgeldverfahren

 

Bei dem Vorwurf des Vorsatzes im Bußgeldverfahren ist größte Vorsicht geboten !

Wird seitens einer Behörde oder eines Gerichtes vorsätzliche Begehungsweise zugrunde gelegt, so erhöht sich die Geldbuße im Bußgeldbescheid erheblich, aber auch die Rechtsfolge ist wesentlich verschärft. Aus einem 1-monatigen Fahrverbot können dann schnell 3 Monate werden.

 

Der Regelfall, den das Gesetz bei jeder Ordnungswidrigkeit zugrunde legt ist die fahrlässige Begehungsweise !

 

Meist wird behördenseits zu schnell auf Vorsatz geschlossen (oft schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 40 km/h). Dem haben die Gerichte einen Riegel vorgeschoben, da Vorsatz zu beweisen ist und dies regelmässig nicht gelingt. Alleine aus dem Umstand auch einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung lässt sich ein Vorsatz nicht einfach ableiten. Allerdings gehen auch manche Tatrichter von vorsätzlicher Begehungsweise aus, wenn der Betroffene die Geschwindigkeit erheblich (mehr als 50 - 60 km/h) überschritten hat.

 

Aber, es ist auch jedem Betroffenen dringend anzuraten, bei einer Aussage Zurückhaltung zu üben. Bereits die Angabe, man habe die Örtlichkeiten gut gekannt, kann bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts auf Vorsatz schließen lassen. Auch die Angabe, mann habe es eilig gehabt, man habe noch einen dringenden Termin gehabt, kann einerseits zu Verständnis beim Gericht führen aber halt auch zu vorsätzlicher Begehungsweise !

 

Somit ist vom erfahrenen Rechtsanwalt und/oder Fachanwalt für Verkehrsrecht immer anzuraten, dass der Betroffene zum Vorwurf schweigt und von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht !

Geschwindigkeitsüberschreitung von 65 % bedeutet Fahrverbot wegen vorsätzlicher Tatbegehung

Geschwindigkeitsüberschreitung von 65 % bedeutet Fahrverbot wegen vorsätzlicher Tatbegehung; eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät PoliScan Speed ist ein standardisiertes Messverfahren.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.09.2019 – IV-4 RBs 96/19.

Also Achtung bei zu hoher Geschwindigkeitsüberschreitung, hier kann das Gericht ohne weitere Anhaltspunkte auf vorsätzliche Begehungsweise erkennen und eine Ausnahme zum Fahrverbot gibt es dann nicht mehr.

Bußgeldbescheide mit dieser Geschwindigkeitsüberschreitung müssen daher von vornherein mit einem technischen Gegengutachten eingegriffen werden, dessen Kosten eine Rechtsschutzversicherung zu übernehmen hat. Unabhängig davon, dass in erster Linie zu prüfen ist, inwieweit ein Fahrer des Fahrzeuges überhaupt erkennbar ist.

Haben Sie Fragen dazu, so nutzen Sie gerne unseren besonderen Service der telefonischen Kurzauskunft.

Vorsatz beim Rotlichtverstoß

Vorsatz beim Rotlichtverstoß

KG Berlin -3 Ws (B) 24/15 (VRS Bd. 128, 142)

Die Annahme eines vorsätzlichen Rotlichtverstoßes erfordert notwendige Angaben zur Geschwindigkeit des Betroffenen, mit der er sich der Lichtzeichenanlage genähert hat, und zur Entfernung zur Haltelinie, von wo aus er das dem Rotlicht vorausgehende Gelblicht bemerkt hat.

Ist der Betroffene nicht mit überhöhter Geschwindigkeit, sondern eher mit einer geringen Geschwindigkeit (der Sachverständige ist in dem zu entscheidenden Fall von einer mittleren Geschwindigkeit von nur 16,8 km/h ausgegangen) in den geschützten Bereich eingefahren und gab es keinen  Fußgänger- und Fahrradverkehr, fehlt es an der besonderen Gefährdungslage, die bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß üblicherweise das Verhängen eines Fahrverbotes notwendig macht. Wenn aber aus diesem Grunde ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme eines `untypischen` Rotlichtverstoßes vorliegen, ist der Tatrichter nicht von der Prüfung entbunden, ob die Regelsanktion eines Fahrverbotes ausnahmsweise unangemessen erscheint.

Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung

 

Eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung wird von den Gerichten überwiegend angenommen, wenn die höchstzulässige Geschwindigkeit um mehr als 40 % überschritten wird.

OLG Braunschweig DAR 2011, 406

OLG Koblenz ZfS 2014, 530

OLG Celle NZV 2014, 323

 

Das KG (Beschl.v. 25.03.15 -3 Ws (B) 19/15-162 Ss 4/15- BeckRS 2015, 08204)hat dies nun erneut bestätigt.

 

Wenn das Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht ausreichend ist, um eine vorsätzliche Begehungsweise anzunehmen, sind Feststellungen zum Verkehrsaufkommen, zur Fahrbahnbeschaffenheit, zum Streckenverlauf, zu den Witterungs- und Sichtverhältnissen sowie zur Beschilderung zu treffen,

so OLG Bamberg, Beschl.v. 24.03.15 -3 Ss OWi 294/15- BeckRS 2015, 06691

Vorsatzannahme bei Geschwindigkeitsverstoß

OLG Düsseldorf Beschl.v. 08.01.2016 -IV 3 RBs 132/15- zfs 2016, 229

  1. Ohne Angabe zurHöhe des Toleranzwertes kann das Rechtsbeschwrdegerichtnicht beureilen, ob der Schuldspruch wegn vorsätzliche Tatbegehung jedenfalls angesichts des Ausmaßes der Geschwindigkeitsüberschreitung zu Recht ergangen ist und die vom Tatrichter verhängten Rechtsfolgen zutreffend festgesetzt worden sind.
  2. Die in das Messfoto eingeblendeten Daten sind kein Bestandteil der "Abbildung" i.S.v. § 267 Abs.1 S.3 StPO

Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung

OLG Dresden Beschl.v. 09.07.2013 -OLG 24 Ss 427/13 (B)- Der Verkehrsanwalt 2013,135

Allein aus der Tatsache, dass ein Verkehrszeichen gut sichtbar aufgestellt ist, kann nicht geschlossen werden, dass es der betroffene auch wahrgenommen und darum vorsätzlich die vor Ort zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat.

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