Verteidigung bei Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES 3.0 durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart - Bußgeldverfahren

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle Stuttgart

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert bei

 

Geschwindigkeitsmessung durch Einseitensensor ES 3.0

Geschwindigkeitsmessung durch Einseitensensor ES 3.0

Verteidigung bei Geschwindigkeitsmessung durch ES 3.0

Hersteller eso GmbH, Waldesch 30, 88069 Tettnang

 

Messverfahren:

Der mobile Einseitensensor ES 3.0 dient zur Messung und Dokumentation von Fahrzeuggeschwindigkeiten. Hierbei werden von 3 Sensoren während der Vorbeifahrt eines Objektes je ein Helligkeitsprofil erstellt und rechnerscih miteinander vergleichen (Korrelationsrechnung). Die Gesamtlänge der Messbasis beträgt 5,0 m, die Basis der Teilstrecke ist 0,25 m lang.

Zwei weitere Sensoren dienen zur Abstandsbestimmung des Objekts.

Durch das Messobjekt werden nacheinander Impulse ausgelost, deren zeitliche Abfolge sich proportional zur Geschwindigkeit des Objektes verhalten.

Vom Mesgerät werden anhand dreier Zeitwerte und der Messbasislänge Geschwindigkeitswerte und Abstand bestimmt.

Die Überprüfung der Messung erfolgt wie nachfolgend aufgezählt:

 

  • war das verwendete Gerät zum Messzeitpunkt gültig geeicht ?
  • War die Messstelle für die Messung geeignet
  • Ermöglicht die Fotoposition des gemessenen Fahrzeugs eine eindeutige Zuordnung des gemessenen Fahrzeugs zu dem ausgewiesenen Wert ?
  • Hat das Messgerät zum Zeitpunkt der Messung ordnungsgemäß funktioniert und war es ordnungsgemäß nach Bedienungsanleitung aufgestellt ?
  • War die Verschlüsselung der Daten gewährleistet ?
  • Ist ein hinreichender Abzug für die Verkehrsfehlergrenze vorgenommen worden ?

Die Überprüfung der Messung kann jedoch nicht über den spezialisierten Rechtsanwalt vorgenommen werden, sondern muss durch einen spezialisierten Sachverständigen vorgenommen werden. Aus diesem Grunde verfügen wir über ein Netzwerk von spezialisierten Sachverständigen im Bereich der Messüberprüfung, welche auch bei Gericht als Sachverständige zum Einsatz kommen.

Vorab wird natürlich Deckungszusage über Ihre Rechtschutzversicherung eingeholt, welche die Kosten eines solchen Prüfgutachtens grundsätzlich übernimmt..

Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.