Rechtsmittel im Bußgeldverfahren von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

 

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Rechtsmittel im Bußgeldverfahren: Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert über

 

Rechtsmittel im Bußgeldverfahren

Rechtsmittel im Bußgeldverfahren

Das richtige Rechtsmittel gegen ein Urteil in Bußgeldverfahren ist die

 

Rechtsbeschwerde

 

Diese ist allerdings nur gegen "bedeutsamere" Ordnungswidrigkeiten (z.B. bei Verurteilung zu einem Fahrverbot) möglich, ansonsten gibt es keine Möglichkeiten mehr, gegen das Urteil des Amtsgerichts vorzugehen.

 

Die Rechtsbeschwerde kann nur binnen Wochenfrist ab Urteilsverkündigung, bei Abweseneheit ab Zustellung des Urteils eingelegt werden.

Die Begründung der Beschwerde muss binnen eines Monats erfolgen. Ist bis zu diesem Zeitpunkt das Urteil noch nicht begründet und zugestellt, beginnt die Frist erst mit Zustellung.

 

Die Begründung einer Rechtsbeschwerde ist nicht einfach, da seitens des Beschwerdegerichts (örtlich zuständiges Oberlandesgericht) nicht der gesamte Fall überprüft wird, sondern lediglich, ob das erstinstanzliche Urteil gegen geltendes Recht oder anderslautende Recvhtsprechung verstößt, ob dem Betroffenen das rec htliche Gehör versagt wurde, oder es dient zur Fortbildung des Rechts.

 

Häufig werden Rechtsbeschwerden nur darum eingelegt, um die Rechtskraft eines Urteils hinauszuzögern, z.B. wenn bei Rechtskraft des Ersturteils ein Fahrverbot sofort vollstreckt werden würde. Durch die Einlegung der Rechtsbeschwerde kann hier nochmals auf eine gewisse Zeit Luft verschafft werden.

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Rechtschutzversicherungen regelmässig keine Anwaltskosten für die Rechtsbeschwere übernehmen, sofern diese nicht konkret begründet wird.

Hinweis:
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