Verwerfung des Einspruchs im Bußgeldverfahren von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

 

Telefonische Sofortauskunft:

 

 

0711-820340-0

 

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im

 

Bußgeldverfahren von A - Z

Verwerfung des Einspruchs im Bußgeldverfahren von Fachanwalt für Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle

Keine Verwerfung des Einspruch bei rechtzeitigem Entbindungsantrag des Betroffenen

BayObLG, Beschl.v. 15.04.19 -202 ObOWi 400/19-, zfs, 409

Dies gilt auch selbst noch bei einem am Tage der Verhandlung gestellten Entbindungsantrag, wenn dieser nicht in rechtsmissbrächlicher Absicht gestellt wurde.

Verwerfung des Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

 

Einspruchsverwerfung wegen unzureichender Entschuldigung – Sachvortrag bei Erkrankung

OLG Bamberg, Beschl. v. 14.01.09 NJW 2009, 2151

OwiG § 74 II; stop § 344 II 2

  1. Ein Sachvortrag zum Entschuldigungsgrund der Erkrankung erfordert für seine Schlüssigkeit zumindest die Darlegung eines krankheitsbedingten Zustandes. Dies kann durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erfolgen, ohne dass diesem die Art der Erkrankung zu entnehmen ist, Andernfalls bedarf es zumindest eines Sachvortrages zu Art und Auswirkung der geltend gemachten Erkrankung, um dem Gericht die Grundlage für eine rechtliche Bewertung zu bieten, ob dem Betroffenen die Teilnahme an der Hauptverhandlung unzumutbar ist.
  2. Die pauschale und ausschließliche Mitteilung des Verteidigers des Betroffenen, dieser sei erkrankt, genügt diesen Anforderungen nicht und begründet keine Verpflichtung des Gerichtes, bei etwaigen Zweifeln weitere Feststellungen im Freibeweisverfahren zu treffen.

 

Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.