Durchfall im Bußgeldrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

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Bußgeldverfahren von A - Z

Durchfall im Bußgeldverfahren von Fachanwalt für Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle

Durchfall - Notstand

OLG Düsseldorf Beschl. v. 06.12.07 zfs 2008, 168

  1. Ein Verkehrsverstoss kann im Einzelfall durch einen Notstand, § 16 OwiG, gerechtfertigt sein, wenn der oder die Betroffene ihn begangen hat, um einem plötzlich auftretenden und „unabweisbaren“ Stuhldrang“ (Durchfall) nachzukommen.
  2. Wird der Betroffene verurteilt, weil er die zulässige Geschwindigkeit überschritten habe, müssen die Feststellungen belegen, dass er vorwerfbar schneller als erlaubt gefahren ist.
  3. Voreintragungen, die zum Nachteil des Betroffenen berücksichtigt werden, sind im Urteil festzustellen.      

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