Höhe der Geldbuße im Bußgeldverfahren von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

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Höhe der Geldbuße im Bußgeldverfahren

Höhe der Geldbuße im Bußgeldverfahren

Im Bußgeldrecht hängt die Höhe der Geldbuße zum einen mit dem erfüllten Tatbestand unmittelbar zusammen und ergibt sich aus Gesetz. Hier wird regelmässig eine  fahrlässige Tatbegehung zugrunde gelegt.

 

Die Geldbuße kann sich jedoch erhöhen, wenn zum einen eine Vorsatztat vorgeworfen wird, zum anderen jedoch auch im Wiederholungsfall binen einer bestimmten Zeit.

 

Umgekehrt kann die Geldbuße auch ermäßigt werden, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen sehr schlecht sind, z.B. Student, Harz IV-Empfänger, ... Eine Ermässigung der Geldbusse kommt jedoch nur in seltenen Ausnahmen in Betracht. Auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung wird von Behörden oder Gerichten nur in seltenen Ausnahmefällen eingeräumt.

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