Sicherheitsabstand im Bußgeldverfahren von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

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Sicherheitsabstand im Bußgeldverfahren

Sicherheitsabstand im Bußgeldverfahren

 

s.a. unter                  Abstandsverstoß

 

 

Bei der bußgeldrechtliche relevanten Frage zum Mindestabstand zweier hintereinander fahrenden Kraftfahrzeuge ist zum einen der Abstand der beiden Fahrzeuge zueinander relevant, wie auch deren Fahrgeschwindigkeit, insbesondere desjenigen, welches zu dicht auffährt. Je geringer der Abstand und je höhr die Geschwindigkeit, umso nachteiliger fällt die Strafe aus. Diese Regelung ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog.

 

Zu beachten ist hierbei jedoch, dass die Abstands-unterschreitung nicht nur ganz vorrübergehend ist (OLG Hamm NZV 1994, 79 = DAR 1996, 382).

 

Messverfahren:

 

Brückenabstandsmessverfahren:

Hier sind die bekanntesten das Traffipax-Verfahren und das Distanova-Verfahren. Beim Traffipax-Verfahren

 

Urteile zum Sicherheitsabstand

Sicherheitsabstand – Unterschreitung

 

Unterschreitung des Sicherheitsabstandes; Wiedergabe und Auseinandersetzung mit der Einlassung des Betroffenen.

OLG Koblenz Beschl. v. 05.07.07 zfs 2007,589

  1. Die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes stellt nur dann eine schuldhafte Pflichtverletzung dar, wenn diese nicht nur vorübergehend geschieht. Das Tatgericht hat daher Feststellungen über die zurückgelegte Fahrstrecke zu treffen.
  2. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Wiedergabe und Auseinandersetzung mit der Einlassung des Betroffenen notwendig und entbehrlich ist.

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