Durchsuchung im Bußgeldrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

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Bußgeldverfahren von A - Z

Durchsuchung im Bußgeldverfahren von Fachanwalt für Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle

Durchsuchung im Bußgeldverfahren

 

Durchsuchung wegen schwerwiegender Verkehrsordnungswidrigkeiten

BverfG Beschl.v. 27.07.07 zfs 2008,655

Die Anordnung der Durchsuchung ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden bei Ermittlungen wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung und eines Verstoßes gegen das Überholverbot, mithin wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften, die die Sicherheit des Straßenverkehrs und damit auch das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer schützen sollen. Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 100 km/h ist kein geringfügiger Verstoß mehr.

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