Nachfahren durch Polizei im Bußgeldverfahren von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Telefonische Sofortauskunft:


0711 – 820 340 - 0

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert über

 

Messung durch Nachfahren durch Polizei im Bußgeldverfahren

Messung durch Nachfahren durch Polizei im Bußgeldverfahren

 

Immer wieder wird gegen einen Betroffenen auch ein Ermittlungsverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit eingeleitet, welches alleine aufgrund bestimmter Beobachtung durch Polizeibeamte basiert.

Oft jedoch stgehen den Polizeibeamten keine technischen Messgeräte zur Verfügung, weswegen es sich hierbei alleine auf Schätzungen des Beamten handelt, welche -wie bei allen Zeugen- genau zu prüfen sind, da meist sehr ungenau.

 

Es handelt sich hierbei sowohl um Nachfahrten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, als auch Rotlichtfahrten, oder zu geringen Sicherheitsabstandes.

 

Die einschlägige Rechtsprechung ist hier sehr genau, da bekannt ist, welcher Ungenauigkeit eine solche Schätzung unterliegt und welche Täuschungen sich bei solchen Beobachtungen einschleichen können.

 

Hier ist der erfahrene und spezialisierte Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht gefordert, anhand der Aussage der Polizeibeamten deren Wahrnehmung genau zu überprüfen, wie zu untersuchen, ob im Einezlfall entsprechende Messtoleranzen wegen der Ungenauigkeit der Messschätzung in Abzug gebracht worden sind.

 

Mehr hierzu unter Beobachtung durch Polizeibeamte

Erforderliche Feststellungen bei Verurteilung wegen durch Nachfahren festgestellter Geschwindigkeitsüberschreitung

Erforderliche Feststellungen bei Verurteilung wegen durch Nachfahren festgestellter Geschwindigkeitsüberschreitung

   

  1. Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit muss das tatrichterliche Urteil Feststellungen dazu enthalten, wie die Beleuchtungsverhältnisse waren, ob der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug durch Scheinwerfer des nachfahrenden Fahrzeugs oder durch andere Lichtquellen aufgehellt war und damit ausreichend sicher erfasst und geschätzt werden konnte, und ob für die Schätzung des gleich bleibenden Abstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug ausreichende und trotz Dunkelheit erkennbare Orientierungspunkte vorhanden waren. Auch sind Ausführungen dazu erforderlich, ob die Umrisse des vorausfahrenden Fahrzeugs und nicht nur dessen Rücklichter erkennbar waren.
  2. Ein Sicherheitsabschlag von 20% berücksichtigt bei guten allgemeinen Sichtverhältnissen grundsätzlich alle zugunsten des Täters in Betracht kommenden Fehlerquellen. (Leitsätze der Redaktion)

OLG Hamm, Beschluss vom 18.12.2017 - 5 RBs 220/17 (AG Essen), BeckRS 2017, 13759 (FD-StrVR 2018, 401986, beck-online)

Nachfahren

Video-Nachfahrsysteme in Polizeifahrzeugen
Das Sachverständigenbüro Dr. Löhle und Kollegen macht auf die Problematik bei Video-Nachfahrsystemen in Polizeifahrzeugen, die mit einem CAN-Bus ausgestattet sind, aufmerksam. Es weist auf die Gefahr hin, dass auf Basis einer nicht geeichten Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs auf die Geschwindigkeit des Fahrzeugs des Betroffenen hochgerechnet werden kann, wenn die Wegstreckenimpulse im Polizeifahrzeug über einen CAN-Bus zum Videonachfahrsystem weitergeleitet werden, der CAN-Bus jedoch keine Bauartzulassung der PTB-Braunschweig besitzt und damit nicht geeicht ist, so dass keine geeichte Ermittlung der Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs vorliegt.

http://verkehrsanwaelte.de/news/news09_2007_punkt2.pdf, PDF-Datei (72 KB)

 

Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.