Bedienungsanleitung des Messgeräts in Bußgeldsachen von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

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Beharrlichkeit von Verkehrsverstößen im Bußgeldrecht - Fachanwalt Verkehrsrecht

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Bedienungsanleitung Messgerät in Bußgeldsachen

Bedienungsanleitung Messgerät in Bußgeldsachen

Im Bußgeldverfahren ist von besonderer Bedeutung, dass die Messbeamten vor Ort die Messung genau nach der Bedienungsanleitung des Messgeräteherstellers vorgenommen haben.

Hierzu gehört u.a., dass das Messgerat vor Messung richtig einjustiert wird, teils durch Lichtbilder Messbeginn und Messende dokumentiert werden muss, nach Standortmessung die gesamte Messjustierung neu vorgenommen werden muss, etc.

Fehlt es hieran, ist die Messung entweder nicht zu verwerten und das Verfahren einzustellen, oder es führt zu höheren Toleranzabzügen, mit der Folge, dass teils deutlich niedrigere Bußgelder zugrunde zu legen sind und somit auch Punkte, ggf. ein Fahrverbot entfallen kann.

 

Aus diesem Grunde ist es auch für den spezialisierten Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht teils wichtig, über die Behörde und das Gericht Einsicht in die Bedienungsanleitung des Messgeräts zu nehmen, wobei hier häufig Streit besteht, ob diese an den Rechtsanwalt herausgegeben werden muss.

Verteidigungsstrategie

Lehnt die Verwaltungsbehörde die Herausgabe einer Bedienungsanleitung ab, so  ist vom Verteidiger regelmässig der

 

Antrag

 

auf gerichtliche Entscheidung auf Herausgabe der Bedienungsanleitung gem. § 62 OWiG

 

zu stellen.

Gibt die Behörde dann die Sache an das Gericht zur Entscheidung über den Antrag nach § 62 OWiG ab, kann Verfolgungsverjährung eintreten.

Denn nur die Abgabe an das Amtsgericht nach § 69 III OWiG (nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid) unterbricht nach § 33 I Nr. 10 OWiG die Verjährung, die Abgabe an das Amtsgericht zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die abgelehnte Akteneeinsicht ist aber eine Abgabe nach § 62 OWiG. Wenn die Behörde vor Erlass  des Bußgeldbescheids auf einen Antrag nach § 62 OWiG an das Amtsgericht abgiebt, stehen die Chancen gut, dass zwischenzeitlich Verjährung eintritt.

Umfang der Akteneinsicht: Bedienungsanleitung

 

Im Bußgeldverfahren erstreckt sich das Recht auf Akteneinsicht auf alle Unterlagen, die regelmässig dem Sachverständigen vorgelegt werden, auch wenn sie nicht Teil der Akte sind, soweit sie zur Beurteilung der Erfolgsaussichten des Einspruchs notwendig sind.  Der Bedinungsanleitung des Messgerätes, mit welchem eine verfahrensgegenständliche Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt worden ist, kommt bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Einspruchs eine nicht unerhebliche Bedeutung zu. Anhand der Bedienungsanleitung lässt sich feststellen, ob Anhaltspunkte für eine Fehlmessung aufgrund unsachgemäßer Bedienung vorliegen. Die Verwaltungsbehörde ist daher jedenfalls dann, wenn sie im Besitz der Bedienungsanleitung ist, diese auf Anforderung herauszugeben und zur Verfügung zu stellen.

AG Kleve Beschl.v. 03.08.2008 -11 OWi 164/08(b);

AG Bad Kissingen zfs 2006, 706 = VA 2007, 38 = VVR 2007, 3

Einsicht in die Bedienungsanleitung des Messgeräts

OLG Nürnberg -2 Ss(Bz) 100/12- DAR 2013, 37

Dem Verteidiger steht als Vertreter eines Mandanten, dem eine Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last gelegt wird, das Recht auf vollständige Akteneinsicht zu. Dies umfasst auch die Bedienungsanleitungen des Messgeräteherstellers. Etwas anderes wäre weder aus dem Gesichtspunkt der Gewährleistung eine fairen Verfahrens (Art 6 EMRK) noch mit der Stellung des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) noch mit dem Grundsatz der Aktenvollständigkeit zu vereinbaren

Einsicht in Bedienungsanleitung von Messgeräten

AG Lüdinghausen Beschl. v. 09.02.2012 -19 OWi 19/12 (b)-

 

Der Kreis Coesfeld ist verpflichtet, dem Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers nach Beiziehung einer Kopie der Bedienungsanleitung des Geschwindigkeitsmessgerätes ES3.0 der Firma eso GmbH zu den Akten Einsicht durch deren Übersendung in die Kanzleiräume des Verfahrensbevollmöchtigten zu gewähren, ersatzweise auch durch bersendung lediglich einer Kopie unmittelbar in Papierform oder elektronischer Form.

Einsicht in Bedienungsanleitung zu einem Messgerät

AG Parchim Beschl.v. 08.10.2012 -5 OWiG 407/12- zfs 2012, 716

Urheberrechtliche Bedenken stehen einer Vervielfältigung der bei der Verwaltungsbehörde vorhandenen Bedienungsanleitung zu einem Messgerät nicht entgegen.

Umfang Akteneinsichtsrecht des Verteidigers

- Bedienungsanleitung Messgerät -

AG Königs Wusterhausen Beschl. v. 31.07.2012 -2.4.OWi 401/12-

Der Verkehrsanwalt 2012,169

Dem Verteidiger ist zur Ausübung einer effektiven Verteidigung die Möglichkeit zu eröffenen, sich Kenntnis von der Bedienungsanleitung eines Messgeräts zu verschaffen. Zwar hat er keinen Anspruch darauf, dass die Verwaltungsbehörde ihm eine solche kopiert, jedoch darauf, dass sie durch die Verwaltungsbehörde zur Ermittlungsakte gereicht wird.

Verweigerung wegen Urheberrecht

Teils wurde früher die Übersendung der Bedienungsanleitung an den Verteidiger entweder abgelehnt mit dem Hinweis, dieser möge in den Behördenräumen Einsicht nehmen, oder aber wegen eines vermeintlichen Urheberrechtes.

 

Hierzu nun das Landgericht Ellwangen

LG Ellwangen v. 14.12.2009 (AZ: 1 Qs 166/09)

Dem Verteidiger ist Akteneinsicht durch Übersendung einer Kopie der Bedienungsanleitung zur Einsicht in dessen kanzleiräumlichkeiten zu gewähren. Er kann auch nicht darauf verwiesen werden, die Akteneinsicht in die Bedienungsanleitung in den Räumen der Polizeidienststelle vorzunehmen. Urheberrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen, da die Bedingungsanleitung für das Geschwindigkeitsmessgerät lediglich vorgegebene technische Zusammenhänge auf einer handwerklich definierbaren Weise beschreibt und keine eigene geistige Schöpfung ihres Autors ist.

RiBGH Cierniak zfs 12, 664:

So führt in einem Verfahren die Verfahrensrüge, ein Beweisantrag auf Beiziehung der Bedienungsanleitung des Geräts Riegl FG 21P und Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweis der Tatsache, dass der Visiertest an einem Baum der Vorgabe der Bedienungsanleitung widerspreche, sei zu Unrecht nach § 77 II Nr. 1 OWiG abgelehnt worden, zur Zurückweisung.

So OLG Brandenburg Beschl.v. 21.06.2012 -(2B) 5 Ss-OWi 237/12 (155/12)- juris

KG Beschl. v. 07.01.2013 -3 Ws (B) 596/12 -162 Ss 178/12-:

Dem Verteidiger eines Betroffenen ist bei auf die Anwendung eines standardisierten Messverfahrens gestützten Verkehrsordnungswidrigkeitsvorwürfen im Rahmen des ihm zustehenden Akteneinsichtsrechts auch Einsicht in die dem Messverfahren zugrundeliegende Bedienungsanleitung zu gewähren, die dafür im Originla oder in Kopie zu den Gerichtsakten zu nehmen ist.

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