Abgabe Führerschein bei Fahrverbot im Bußgeldrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

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Bußgeldrecht - Fachanwalt für Verkehrsrecht T. Neuner-Jehle

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Abgabe des Führerscheins im Bußgeldverfahren

Abgabe des Führerscheins im Bußgeldverfahren

Abgabe des Führerscheins bei Fahrverbot


Nachdem hier vom Betroffenen häifig Fragen zur Abgabe der Fahrerlaubnis bei Fahrverbot gestellt werden, hierzu in Kürze:

 

Der Führerschein ist zur Bewirkung des Fahrverbots der der zuständigen Vollstreckungsbehörde abzugeben, das ist in diesen Fälle die den Bußgeldbescheid erlassende Verwaltungsbehörde (Bußgeldbehörde, Landratsamt).

Die Zeiten, in welchen der Führerschein bei jeder Polizeidienststelle abgegeben werden konnte sind vorbei, dort werden die Führerscheine nicht entgegen genommen.

Auch die Gerichte sind hierfür nicht zuständig !

 

Sinnvoll ist es, soweit der Führerschein bei der Behörde nicht persönlich abgegeben werden kann, diesen mit Angabe des entsprechenden bußgeldbescheidlichen und ggf. zusätzlich gerichtlichen Aktenzeichens an die Behörde zu übersenden.

 

Aus Gründen der Vorsicht sollte vom Führerschein eine Kopie gefertigt werden, ferner sollte dieser per Einwurfeinschreiben versandt werden.

Wird der Führerschein mit Einschreiben mit Rückschein versandt kann passieren, dass der Postbote das Schreiben in der Behörde abgeben will, diese jedoch an Sonn- und Feiertagen geschlossen hat, möglicherweise sogar auf Dienstausflug ist. Eine Übergabe ist somit nicht möglich, es wwird die zeit verloren, bis die Behörde "empfangsbereit" ist !

Beim Einwirfeinschreiben wird der Brief eingeworfen, der Postbote notiert sich den Einwurftag.

 

Achtung:

Wird der Einspruch zurückgenommen, wird der Bußgeldbescheid ab diesem tage rechtskräftig. Ab diesem Tage darf der Betroffene nicht mehr Autofahren. Macht er es dennoch, kann auf ihn ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zukommen !

 

Nur wenn die 4-monatige Kulanzfrist eingeräumt wird, kann der Führerschein innerhalb dieser 4 Monate abgegeben werden, auch wenn der Einspruch schon zurückgenommen wurde.

 

Die Behörde schickt den Führerschein sodann einige Tage vor Ablauf des Fahrverbotes an den Betroffenen zurück mit dem Hinweis, ab welchem Tage genau dieser wieder mit dem Auto fahren darf.

 

Nachfolgend ein Musterschreiben an die Behörde, mit welcher der Führerschein an diese übersandt werden kann.

 

Musterschreiben an Bußgeldbehörde zur Abgabe Führerschein bei Fahrverbot
Musterschreiben an Bußgeldbehörde zur Abgabe Führerschein bei Fahrverbot
Musterschreiben Führerscheinabgabe bei F[...]
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Abgabe des Führerscheins bei Fahrverbot

AG Parchim Beschl.v. 18.12.2012 -5 OWiG 424/12-

Der Verkehrsanwalt 2013, 44

Der Führerschein gelangt nicht nur dann in "amtliche Verwahrung", wenn er bei der zuständigen Vollstreckungsbehörde eingeht, sondern auch dann, wenn ihn jede andere Ordnungsbehörde entgegennimmt.

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