Gefahrenstelle im Bußgeldverfahren von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Telefonische Sofortauskunft:

 

0711 – 820 340 - 0

 

Gefahrenstelle im Bußgeldrecht: Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert über

 

Gefahrenstelle im Bußgeldverfahren

Gefahrenstelle im Bußgeldrecht

Behördenseits wird meist die Einrichtung einer Messstelle damit begründet, es läge örtlich ein besonderer Gefahrenbereich, oder eine besondere Gefahrenstelle. Dies ist zwar meist richtig, insbesondere wenn durch Kindergärten, Schulen, Seniorenheimen, etc. sog. Unfallschwerpunkt vorliegen. Eine Gefahrenstelle liegt auch dann vor, wenn besondere Straßenverhältnisse vorhanden sind, wie Zusammenführen zweier Straßen, unübersichtlichen Kurven, etc. und hierdurch z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen angezeigt sind.

 

In derartigen Fällen werden häufig von den Gerichten keine Toleranzen eröffnet, die ansonsten angewandt werden können. Dies z.B. bei Messungen unmittelbar nach dem Geschwindigkeitsbegrenzungsschild, obwohl gem. den jeweiligen Länderrichtlinien Messungen erst mindestens 150 - 200 Metern nach diesen Schildern vorgenommen werden sollen. Wird die Geschwindigkeit stufenweise herabgesetzt, genügt ein Abstand des Messgerätes vom Begrenzungsschild von 100 Metern.

Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.