Existenzgefährdung im Bußgeldverfahren von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
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Existenzgefährdung im Bußgeldverfahren
Existenzgefährdung im Bußgeldverfahren
Im Bußgeldverfahren kann dann ein Fall der Existenzgefährdung des Betroffenen vorliegen, wenn gegen ihn ein Fahrverbot ausgesprochen wird und er bei Verlust des Führerscheins für die Zeit des Fahrverbotes auch seinen Arbeitsplatz verlieren kann, z.B. angestellter Fahrer, Außendienstler, etc.
Eine solche Existenzgefährdung kann jedoch auch beim Selbstständigen eintreten, welcher dringend auf seinen Führerschein angewiesen ist und bei auch nur 1-monatigem Verlust desselben derart viele Kunden verliert, dass er wirtschaftlich ruiniert ist. Dies kann einen selbstständigen Handelsvertreter betreffen, oder auch den selbstständigen Handelsvertreter.
In diesen Fällen kann bei der Verwaltungsbehörde beantragt werden, das Fahrverbot in eine erhöhte Geldbuße (meist Verdoppelung) umzudeuten.
Erfolg hat dieser Antrag regelmässig jedoch nur, wenn die Umstände einer ansonsten eintretenden Existenzgefährdung nachgewiesen werden können.
Mehr zur Umdeutung des Fahrverbotes in erhöhte Geldbuße unter
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