Eignungszweifel des Fahrers im Bußgeldrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

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Eignungszweifel im Bußgeldverfahren - Fachanwalt Verkehrsrecht T. Neuner-Jehle

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Eignungszweifel des Fahrers im Bußgeldverfahren

Eignungszweifel des Fahrers im Bußgeldverfahren

Eine Bußgeldbehörde kann, soweit sie Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung eines Betroffenen betreffend dessen Fahreignung hat die Beibringung eines ärztlichen Attestes anordnen, wobei die Behörde in diesem Falle auch den Arzt bestimmt.

Bei Vorliegen bestimmter Mängel (s. Anl. 4 und 5 FeV) auch die Beibringung eines MedizinischPsychologischenGutachtens (MPU) angeordnet werden. Auch Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr zählen hierzu, Anhaltspunkte mit einem besonders hohen Aggressionspotential, oder auch eine Alkohol- oder Drogenproblematik.

 

Ein MPU ist dann beizubringen wenn:

- zwar nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholab-

  hängig vorliegt, jedoch Anzeichen von Alkoholmissbrauch

- wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter

  Alkoholeinfluß

- Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille

- Einnahme von Betäubungsmitteln

- missbrächliche Einnahme von Arzneimitteln

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