Ablesefehler im Bußgeldrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
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Ablesefehler im Bußgeldverfahren
Ablesefehler bedeutet, dass der Messbeamte die angezeigte Messung vom Messgerät falsch abliest und es hierdurch zu einem fehlerhaften Bußgeldvorwurf kommt.
Diese Ablesefehler sind in der Praxis allerdings leider von eher untergeordneten Bedeutung, zum einen, da die Messgeräte teils einen Ablesefehler selbst ausschließen, zum anderen jedoch auch, dass die Messbeamten im Regelfall als Zeugen vor Gericht einen Ablesefehler verneinen und dem Richter im Regelfall keine andere Möglichkeit bleibt, als diesen zu glauben, sofern deren Ausführungen nicht gegen logische Denkgesetze verstoßen, oder ein Sachverständiger einen technischen Messfehler bestätigt.
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