Atemalkoholmessung im Bußgeldrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
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Atemalkoholmessung im Bußgeldverfahren
Atemalkoholmessung im Bußgeldverfahren von Fachanwalt für Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle
Atemalkoholmessung bei Nichteinhaltung der Wartezeit von 20 Minuten
OLG Karlsruhe Beschl. v. 05.05.06 NJW 2006, 1988Grundsätzlich ist die Wartezeit von 20 Minuten zwischen Trinkende und der ersten Atemalkoholmessung einzuhalten.
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