Belehrung im Bußgeldrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
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Belehrung im Bußgeldverfahren
Die Belehrung im Bußgeldverfahren
Verstoß gegen die Belehrungspflicht
LG Saarbrücken Beschl.v. 27.05.13 -6 Qs 61/13- = BeckRS 2013, 17460 = NJW-Spez. 3013, 747
Die Belehrungspflicht setzt voraus, dass ein Anfangsverdacht besteht. Ein Verstoß gegen die Belehrungspflicht führt zur Unverwertbarkeit der Aussagen des Beschuldigten.
Anm.:
Allerdings muss der Angeklagte in der Hauptverhandlung ausdrücklich der Verwertung der ohne Belehrung erfolgten Aussage widersprechen. Dieser Widerspruch muss eindeutig erklärt werden (BBGH NStZ 2004, 389).
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