Beweisfoto im Bußgeldrecht Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
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Beweisfoto im Bußgeldverfahren
Das Beweisfoto im Bußgeldverfahren
Soll ein Betroffener in einem Bußgeldverfahren durch ein sog. Beweisfoto überführt werden, genügt nicht, dass die Behörde nur Bezug auf das sich in der Ermittlungsdakte befindliche Foto nimmt, sie muss mitteilen, warum sich die Identität aufgrund des Fotos ergibt, d.h. aufgrund einer Mehrzahl von Identitätsmerkmalen zu dem Schluss kommen, der Betroffene sei mit der auf dem Täterbild abgelichteten Person identisch.
Immer wieder wird im Bußgeldverfahren vor Gericht bei Zweifeln über die Idendität von Fahrer und Betroffenen ein Sachverständiger zur Idenditätsfestellung beigezogen.
Zulässig ist auch, dass die Behörde beim zuständigen Passamt Passfotos anfordert um eine Idendität zwischen Fahrer und Betroffenem feststellen zu können.
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