Blutalkoholkonzentration im Bußgeldrecht Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
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Blutalkoholkonzentration im Bußgeldverfahren
Die Blutalkoholkonzentration im Bußgeldrecht
Gem. § 24a I StVG wird eine Alkoholbeeinflussung entweder durch Atemalkoholmessung oder Blutuntersuchung durchgeführt.
Bei der Atemalkoholmessung ist Voraussetzung, dass die Messgeräte geeicht sind. Ferner muss die Messung einem bestimmten Ablauf entsprechen (20-minütige Wartezeit), ansonsten ist sie ebenfalls nicht hinreichend verwertbar.
Bei der Blutentnahme ist zu beachten, dass hier ein Eingriff in die körperliche Unversehrheit vorgenommen wird, eine Mitwirkung kann nicht erzwungen werden. Voraussetzung ist Gefahr in Verzug und eine richterliche Anordnung. Fehlt eine solche, kann dies zur Unverwertbarkeit der Messung führen.
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