Bußgeldkatalog im Bußgeldverfahren von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

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Der Bußgeldkatalog - Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert über

 

Bußgeldkatalog im Bußgeldverfahren

Der Bußgeldkatalog im Bußgeldverfahren

Die häufigsten Bußgeldtatbestände:

 

innerhalb einer geschlossenen Ortschaft

Überschreitung

Punkte

Bußgeld (€)

Fahrverbot

bis 10 km/h

0

15.-

nein

11 – 15 km/h

0

25.-

nein

16 – 20 km/h

0

35.-

nein

21 – 25 km/h

1

80.-

nein

26 – 30 km/h

1

100.-

nein

31 – 40 km/h

2

160.-

1 Monat

41 – 50 km/h

2

200.-

1 Monat

51 – 60 km/h

2

280.-

2 Monate

61 – 70 km/h

2

480.-

3 Monate

über 70 km/h

2

680.-

3 Monate

außerhalb einer geschlossenen Ortschaft

Überschreitung

Punkte

Bußgeld (€)

Fahrverbot

bis 10 km/h

0

10.-

nein

11 – 15 km/h

0

20.-

nein

16 – 20 km/h

0

30.-

nein

21 – 25 km/h

1

70.-

nein

26 – 30 km/h

1

80.-

nein

31 – 40 km/h

1

120.-

nein

41 – 50 km/h

2

160.-

1 Monat

51 – 60 km/h

2

240.-

1 Monat

61 – 70 km/h

2

440.-

2 Monate

über 70 km/h

2

600.-

3 Monate

Bußgelder bei einem Abstandverstoß

Verstoß: Abstand nicht eingehalten

Bußgeld (€)

Punkte

Fahrverbot

bis 80 km/h

-

-

-

mehr als 80 km/h

     

weniger als 5/10 halbe
Tachowert

75.-

1

-

weniger als 4/10 halbe Tachowert

100.-

1

-

weniger als 3/10 halbe
Tachowert

160.-

1, 2 bei Tempo mehr als 100 km/h

1 Monat bei Tempo mehr
als 100 km/h

weniger als 2/10 halben
Tachowert

240.-

1, 2 bei Tempo mehr als 100 km/h

2 Monate bei Tempo mehr
als 100 km/h

weniger als 1/10 halben
Tachowert

320.-

1, 2 bei Tempo mehr als 100 km/h

3 Monate bei Tempo mehr
als 100 km/h

mehr als 130 km/h

     

weniger
als 5/10 des halben Tachowertes

100.-

1

-

weniger als 4/10 des halben
Tachowertes

180.-

1

-

weniger als 3/10 des halben
Tachowertes

240.-

2

1 Monat

weniger als 2/10 des halben
Tachowertes

320.-

2

2 Monate

weniger als 1/10 des halben
Tachowertes

400.-

2

3 Monate

Als Vorausfahrender ohne
zwingenden Grund stark gebremst

-

-

-

zum Einscheren nötigen
Abstand außerhalb geschlossener Ortschaften nicht eingehalten

-

-

-

Verstoß:

Missachten eines roten Haltesignales

Punkte

Bußgeld

Fahrverbot

Rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt

1
2 mit Gefährdung
2 mit Sachbeschädigung

90.-
200.-
240.-

nein
1 Monat
1 Monat

bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase

2
2 mit Gefährdung
2 mit Sachbeschädigung

   

1. Verstoß

500

4

ein Monat

2. Verstoß

1.000

4

drei Monate

3. Verstoß

1.500

4

drei Monate

Blutalkohol

ab 1,1 Promille

Geld- oder Freiheitsstrafe

7

mind. sechs Monate

Verstoß von Fahranfängern gegen die Null-Promille-Grenze

250

2

Aufbauseminar & Probezeit-verlängerung

Zwischen 0,3

bis 0,5 Promille         grds. nicht strafbar, soweit keine Fahrfehler

Hinweis:
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