Gebührenpflichtige Verwarnung im Bußgeldverfahren von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
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Gebührenpflichtige Verwarnung im Bußgeldverfahren
Gebührenpflichtige Verwarnung im Bußgeldverfahren
Beim Verdacht eines einfachen Verkehrsverstoßes kann die Ordnungsbehörde oder Verkehrspolizei eine gebührenpflichtige Verwarnung aussprechen, welche ein Ordnungsgeld von derzeit € 35,- mit sich bringt.
Wird dieses Ordnungsgeld, welches nicht Punktebehaftet ist nicht bezahlt, so wird daraus ein Bußgeldverfahren, welches mit weiteren Verwaltungsgebühren (meist derzeit 23,50) behaftet wird, jedoch ebenfalls keine Flensburger Punkte auslöst.
Hiergegen kann sodann Einspruch eingelegt werden.
Den häufigsten dieser Fälle liegt ein Verkehrsunfall zugrunde und seitens der Polizei wird bei widersprechenden Angaben der Unfallbeteiligten gegen beide Unfallbeteiligten eine Verwarnung ausgesprochen.
Hier ist es sinnvoll sich dagegen zur Wehr zu setzen, da im späteren Streit um den jeweiligen Verschuldensanteil die gegnerische Versicherung, wie auch manche Richter bereits in der Akzeptanz einer solchen Verwarnung ein Schuldeingeständnis für zumindest ein Mitverschulden am Unfall sehen.
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