Geschwindigkeitsmessung im Bußgeldverfahren von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
Telefonische Sofortauskunft:
0711 – 820 340 - 0
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im
Geschwindigkeitsmessung im Bußgeldverfahren
Geschwindigkeitsmessung im Bußgeldverfahren von Fachanwalt für Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle
Geschwindigkeitsschätzung und „Geständnis“
AG Dortmund, Urt.v. 06.02.18 -729 OWi-261 Js 2511/17 – 379/17- Die Verkehrsanwältin 2018, 106
1. Bei dem Vorwurf des Fahrens mit nicht angepasster Geschwindigkeit ist eine polizeiliche Schätzung ohne weitere tatsächliche Feststellungen nicht ausreichend als Verurteilungsgrundlage.
2. Ohne konkrete Geschwindigkeit Feststellungen bedarf es insbesondere der Feststellung eines besonderen Fahrverhaltens oder eines hierdurch bedingten Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer, das einen Beschluss dahingehend nahelegt, dass die konkret gefahrene Geschwindigkeit zur Tatzeit den Umständen nicht angepasst war.
3. Diese Feststellungsanforderungen sind auch nicht durch Eingeständnis des Betroffenen am Tatort („ es stimmt, ich bin zu schnell gefahren“) herabgesetzt.
Geschwindigkeitsmessung durch Schätzung
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.06.2008 – NJW 2008, 3156
- Die Schätzung der Geschwindigkeit durch einen Zeugen kommt dann besonderes Gewicht zu, wenn sie von einem in der Verkehrsüberwachung erfahrenen Beamten durchgeführt wurde. Handelt es sich nicht um ein regelmäßig mit der Überwachung des fließenden Verkehrs befassten Gemeindevollzugsbeamten, so bedarf es im Urteil Feststellungen dazu, welche Schulungen der Zeuge absolviert hat und in welchem Umfang und in welchen Zeiträumen er mit Geschwindigkeitsmessungen beauftragt war.
- Das Urteil muss ferner eine nähere Beschreibung der Bezugstatsachen für die Schätzung enthalten, insbesondere der konkreten Örtlichkeit, an welcher der Verkehrsverstoß begangen wurde, des Blickwinkels, aus welchem der Schätzende das Fahrzeug wahrgenommen hat, der gefahrenen Wegstrecke und etwaigen Zeitdauer des Verstoßes und ggf. der Lichtverhältnisse.
- Solche detaillierten Feststellungen sind insbesondere dann veranlasst, wenn gegen den Betroffenen neben der Geldbuße auch ein Fahrverbot verhängt wurde.
Geschwindigkeitsüberschreitung und Augenblicksversagen
OLG Karlsruhe Beschl. v. 22.06.07 –1 Ss 25/07-
Wer die außerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erheblich überschreitet, kann sich nicht auf das Vorliegen eines Augenblicksversagen wegen Übersehen der Geschwindigkeitsschilder berufen.
Geschwindigkeitsmessung mit standardisierten Messverfahren
OLG Karlsruhe Beschl. v. 16.10.06 = NZV 2007,256
Auch bei der Verwendung eines standardisierten Messverfahrens muss im Urteil die Einlassung des Betroffenen wiedergegeben werden.
Geschwindigkeitsbeschränkung durch Verkehrszeichen am Feiertag
OLG Brandenburg Beschl.v. 28.05.13 -(2 Z) 53 Ss OWi 103/13 (50/13)- = BeckRS 3103, 18134 = NJW-Spez.2013, 683
Das Zusatzzeichen "Mo.-Fr., 6.00 - 18.00 Uhr" gilt auch dann, wenn der betreffende Wochentag auf einen gesetzlichen Feiertag fällt.
Anm.:
Ein Verkehrszeichen muss inhaltlich klar, sinnvoll, verständlich und frei von Widersprüchen sein. Auch bei einem Zusatzzeichen gilt, dass es eindeutig zu sein hat. Zwar verstehen viel Verkehrsteilnehmer unter Werktag zwischenzeitlich keinen Samstag mehr, jedoch ist die Rechtsprechung hier eindeutig, ein Samstag ist nach dem Gesetz ein Werktag.
Standardisiertes Messverfahren
Drucksensorenmessung
OLG Thüringen VRS 114, 464
Traffipax TraffiStar S 330 = standadisiertes Messervefahren
Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät ESO ES 3.0
OLG Hamm Beschl. v. 29.01.2013 -III -1 RBs 2/13- = BeckRS 2013, 03207
Die Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät ESO ES 3.0 stellen ein standardisiertes Messverfahren dar. Die Verwertbarkeit der Messergenisse wird nicht dadurch berührt, dass die genaue Funktonsweise des Geschwindigkeitsmessgerätes nicht bekannt ist.
Anmerkung:
Urteil erscheint zweifelhaft, da selbst Sachverständige des Gerichts die Funktionsweise des Messgerätes überprüfen konnten.Der Hersteller des Messgerätes verweigert sämtliche technische Daten zur Messwertherstellung unter Berufung auf ein Betriebsgeheimnis. Dies widerspricht zum einenm dem Grundsatz auf "fair trail", zum anderen hat der Verdeidiger das Recht auf Einsicht in die "Lebensakte", bzw. sonstige Unterlagen über Reparaturen, Wartungen, Softwareupdates, etc. des Messgeräts.
Messgerät Provida - Police-Pilot
OLG Hamm SVR 2009,102
Standadisiertes Messverfahren
OLG Bamberg NZV 2009
Einstellung nach § 47 OWiG bei Vorliegen des formalen Mangels der Nichteichbarkeit der Messfahrzeuge
Problem:
Formell korrekte Eichung, die materiell mangels von der PTB zugelassenem CAN-Bus nicht hätte geschehen dürfen
Messgerät Vidista-VDM-R
AG Senftenberg VRR 2009,72
Nicht verwertbar, wenn Wegsignale zum Messgerät über einen CAN-Bus weitergeleitet werden, der nicht von der PTB zugelassen ist; auch nicht mit Toleranzabzug
Geschwindigkeitsmessung mit standardisierten Messverfahren
OLG Karlsruhe Beschl. v. 16.10.06 = NZV 2007,256
Auch bei der Verwendung eines standardisierten Messverfahrens muss im Urteil die Einlassung des Betroffenen wiedergegeben werden.
Messgerät Laser
OLG Hamm NZV 2009, 248
standardisiertes Messverfahren nur, wenn bei Bedienung und Gerätetest nach Gebrauchsanweisung gehandelt wird: hier nicht, da Nullmessung in einer Entfernung von 364 m (Hersteller max. 300 m) durchgeführt wurde; daher Ergebnis nur verwertbar bei Auswertung durch einen qualifizierten Sachverständigen (wie OLG Koblenz DAR 2006, 101).
a.A.:
AG Rathenow NZV 2009, 249
Das Messergebnis ist bei gebrauchsanweisungswidrigem Systemtest kein Ergebnis eines standardisierten Messverfahrens mehr und daher nicht mehr verwertbar, deshalb Freispruch.
OLG Hamm NZV 2008, 308
standardisiertes Messverfahren, wenn keine Einwendungen des Betroffenen vorliegen, sind nur Gerätetyp und Toleranz mitzuteilen.
a.A.:
AG Herford ACE-Verkehrsjurist 2009,33:
Stellt die Ausage des Messbeamten -wie im "Normalfall" - das einzige Beweismittel dar, ist der Betroffene regelmässig freizusprechen, da es sich bei der Lasermessung um einen hochkomplexen Vorgang handelt, bei welchem schon kleine Unaufmerksamkeiten zu erheblichen Messfehlern führen können.
AG Sigmaringen zfs 2008, 590
Im Messprotokoll sollte festgehalten werden, ob das gemessene Fahrzeug allein im beobachteten Bereich war.
Geschwindigkeitsmessgerät - Einsicht in die Bedienungsanleitung
AG Lüneburg Beschl. v. 30.06.2011 -34 OWi 1204 Js 13143/11 (547/11)
Der Verteidiger in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren -hier Geschwindigkeitsüberschreitung- hat Anspruch auf Einsicht in die Bedeinungsanleitung des Messgeräts, allerdings nur in den Räumen der Bußgeldbehörde.
Verwertbarkeit von Messfotos:
Geschwindigkeitsmessung mit E´S 3.0
AG Lüdinghausen Urt.v. 18.06.2012 -19 OWi 89 Js 506/12 - 65/12- BeckRS 2012, 21996
Das Messfoto bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist verwertbar, wenn keine Hinweise auf Veränderungen an den daten feststellbar sind.
Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte
vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich
Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte
auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.