Gurtpflicht im Bußgeldverfahren von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
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Gurtpflicht im Bußgeldverfahren
Gurtpflicht im Bußgeldverfahren
OLG Celle Beschl. v. 24.11.05 NJW 2006, 710
Die Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes nach § 21 a I 1 StVO entfällt nicht bei kurzfristigem, verkehrsbedingten Anhalten. Entsprechendes gilt hinsichtlich des Verbots des Benutzens eines Mobiltelefons nach Maßgabe von § 21 I a 1 StVO.
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