mehrere Taten im Bußgeldverfahren von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
Telefonische Sofortauskunft:
0711 – 820 340 - 0
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert bei
mehrere Taten im Bußgeldverfahren
mehrere Taten im Bußgeldverfahren
Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb einer
Fahrt
OLG Brandenburg Beschl. v. 30.05.05 NZV 2006,109
Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen im Verlauf einer Fahrt stehen dann im Verhältnis der Tat näher zueinander, wenn sie in unterschiedlichen Verkehrssituationen begangen wurden.
Problematisch ist hier, dass innerhalb weniger Minuten zwei Verstöße begangen wurden. Werden hier mehrere Taten angenommen, addieren sich die Punkte, wird eine Tat angenommen nicht.
Bei einer durchgehenden Geschwindigkeitsbeschränkung bei unterschiedlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen (z.B. bei einem Geschwindigkeitstrichter oder bei Überschreitung vor und nach Verlassen der Autobahn) geht die herrschende Meinung von nur einer Geschwindigkeitsüberschreitung aus (OLG Düsseldorf NZV 1994, 43; OLG Stuttgart NZV 1997, 243)
Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte
vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich
Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte
auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.