Messverfahren VKS im Bußgeldverfahren von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
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Messgerät VKS im Bußgeldverfahren
Messgerät VKS (Verkehrs-Kontroll-System)
VKS ist die Abkürzung für das Messgerät Verkehrs-Kontroll-System, welches den Verkehr mit einer Videokamera von einem festen, mindestens drei Meter über der Fahrbahn liegenden Punkt, meist einer Brücke aufnimmt.
Auf der Fahrbahn werden hier vier sog. Paßpunkte markiert, die in bestimmten Abständen stehen müssen, um ein Koordinatensystem festzulegen.
Regelmässig werden zwei Videoaufzeichnungen angefertigt, ein Fahrer- und ein Tatvideo. Während das Fahrervideo zur Kennzeichen- und Fahreridentifikation dient, wird mit dem Tatvideo die Abstands- und Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Der Abstand wird von Vorderachse zu Vorderachse gemessen, dadurch errechnet sich zugunsten des Betroffenen ein größerer Abstand.
Messverfahren Verkehrskontrollsystems Typ VKS
- VKS-Einstellung durch das AG Bad Kreuznach
Auch in Rheinland-Pfalz werden Verfahren wegen eines Abstandsverstoßes, der durch Einsatz des Verkehrskontrollsystems Typ VKS festgestellt wurde, eingestellt. Den diesbezüglichen Einstellungsbeschluss des Amtsgerichts Bad Kreuznach vom 22.10.2009, der sich auf einen Abstandsverstoß bezieht, der vor Bekanntgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 11.08.2009 begangen wurde, finden Sie ebenso wie den Bußgeldbescheid beigefügt.
http://verkehrsanwaelte.de/news/news16_2009_punkt1.pdf, PDF-Datei (125 KB)
- VKS-Einstellung durch das AG Arnstadt
Auch das Amtsgericht Arnstadt stellt Verfahren wegen eines Abstandsverstoßes, der durch den Einsatz des Verkehrskontrollsystems Typ VKS festgestellt wurde, ein. Den Einstellungsbeschluss vom 04.11.2009 finden Sie hier.
http://verkehrsanwaelte.de/news/news16_2009_punkt2.pdf, PDF-Datei (50 KB)
- VKS-Einstellung durch das AG Oberhausen
Auch das Amtsgericht Oberhausen hat mit Beschluss vom 22.10.2009 ein Verfahren wegen eines Abstandsverstoßes, der durch Einsatz des Verkehrskontrollsystems Typ VKS festgestellt wurde, eingestellt. Der Abstandsverstoß wurde bereits am 25.11.2008 - also vor der Bekanntgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - begangen. Den Einstellungsbeschluss und den Bußgeldbescheid finden Sie beigefügt.
http://verkehrsanwaelte.de/news/news16_2009_punkt3.pdf, PDF-Datei (350 KB)
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