Rechtschutzversicherung im Bußgeldverfahren von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
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Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert über
Rechtschutzversicherung im Bußgeldverfahren
Rechtschutzversicherung im Bußgeldverfahren
Im Falle Sie über eine Rechtschutzversicherung im Verkehrsrecht verfügen, sind über diese auch die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes in Bußgeldsachen abgedeckt. Die jeweiligen Deckungsanfragen bei Ihrer Rechtschutzversicherung übernehmen wir und dies kostenfrei.
Der Fairnesshalber muss jedoch erwähnt werden, dass eine vereinbarte Selbstbeteiligung zu Ihren Lasten geht und sie diese im Regerlfall nicht mehr zurückerhalten, da selbst im Falle der Einstellung des Verfahrens grundsätzlich die Anwaltskosten vom Betroffenen zu tragen sind.
Darüber hinaus entstehende Kosten für die Rechtsanwaltsbeauftragung werden bis zum Abschluß des Verfahrens vollständig von der Rechtschutz übernommen, ebenso Verwaltungs- und alle Gerichtskosten, sollte das Verfahren vor Gericht entschieden werden müssen.
Ihre Rechtschutzversicherung übernimmt sogar die Kosten für die Beauftragung eines Sachverständigen zur Überprüfung der zum Bußgeldbescheid führenden Messung auf Messfehler und Messungenauigkeiten.
Auch hier übernehmen wir die gesamte Abwicklung des Schriftverkehrs mit der Rechtschutzversicherung.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass auch der nur "behauptete" Rechtsverstoß genügt, um eine Eintrittspflicht Ihrer Rechtschutzversicherung zu begründen, d.h., es muss noch kein behördlicher Bescheid vorliegen. Sie können sich bereits beraten lassen, wenn Ihnen alleine mündlich von der Polizei eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.
Keinesfalls prüfen darf Ihre Rechtschutzversicherung, ob auch hinreichende Erfolgsaussichten für die Verteidigung wegen einer Ordnungswidrigkeit vorliegen. Dies ist per Gesetz in Bußgeldsachen ausgeschlossen. Die Rechtschutzversicherung muss die Kosten übernehmen.
Auf Wunsch und bei Bedarf können wir Ihnen gerne eine Rechtschutzversicherung empfehlen. Sie können sich diesbezüglich gerne telefonisch und kostenfrei mit uns in Verbindung setzen.
Kosten eines zweiten Anwalts bei Anwaltswechsel
LG Köln -20 S 6/10- (ZfS 2012,33)
Im Falle eines notwendigen Anwaltswechsels ist die Rechtschutzversicherung verpflichtet, auch die Kosten eines zweiten Anwalts zu übernehmen. Ein notwendiger Anwaltswechsel liegt dann vor, wenn er weder vom Anwalt noch vom Versicherungsnehmer zu vertreten ist, also beispielsweise dann, wenn der Anwalt infolge einer Erkrankung das Mandat nicht mehr fortführen kann.
Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte vollständig,
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