Ruhender Verkehr im Bußgeldverfahren von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo Neuner-Jehle
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Ruhender Verkehr im Bußgeldverfahren
Ruhender Verkehr im Bußgeldverfahren
Unter dem ruhenden Verkehr sind Park- und Halteverstöße zu verstehen.
Diese spielen im anwaltlichen Bereich nur noch eine sehr untergeordnete Rolle. Zum einen sind die Bußgelder nicht so hoch, als dass hierauf mit hohem Kostenaufwand reagiert werden muss, zum anderen sind diese Verstöße von den Rechtschutzversicherern ausgenommen, d.h. die Anwaltskosten werden nicht übernommen.
Ausnahme besteht zwar dann, wenn gegen den Fahrer, welcher den Parkverstoß begangen hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird und nicht gegen den Halter, hieran ändert jedoch nichts, dass beim Anwalt zumindest die Selbstbeteiligung zu bezahlen ist, welche um ein vielfaches höher ist, als das Ordnungsgeld.
siehe hierzu auch unter Parkverstoß
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