Schweigerecht im Bußgeldverfahren von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
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Bußgeldverfahren von A - Z
Schweigerecht im Bußgeldverfahren
KG Berlin 3. Senat für Bußgeldsachen Beschl. v. 11.06.10, 2 Ss 157/10
Lassen die Urteilsausführungen erkennen, dass der Tatrichter die Berufung des Betroffenen auf sein Schweigerecht als ein Mittel bewertet, dem etwas Ungehöriges anhaftet, weil es darauf abziele, die Aufklärung des Sachverhalts durch das Gericht zu erschweren, so liegt, wenn zudem die Regelgeldbuße verdoppelt wird, die Annahme nahe, dass hierbei eben dieses prozessuale Verhalten des Betroffenen zu seinen Lasten berücksichtigt wurde.
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