Umdeutung im Bußgeldverfahren von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo Neuner-Jehle

 

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Umdeutung Fahrverbot: Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert über

 

Umdeutung Fahrverbot im Bußgeldverfahren

Umdeutung Fahrverbot im Bußgeldverfahren

Umdeutung des Fahrverbotes in erhöhte Geldbuße

 

Die Umdeutung des Fahrverbotes bedeutete den Wegfall desselben gegen Erhöhung der Geldbuße. Dies kann aber nur gelingen, wenn der Betroffene über seinen Rechtsanwalt nachweist, dass auch schon das einmonatige Fahrverbot existenzielle Bedrohungen für ihn mit sich bringt.

 

Häufig genügt den Gerichten oder Bußgeldstellen jedoch auch erhebliche Nachteile in der privaten, oder besonders berufliche Härten anchzuweisen.

Sodann kann ein Antrag dergestalt gestellt werden, vom Fahrverbot abzusehen und die Geldbuße zu erhöhen (§ 25 StVG; § 2 Abs. 1 BKAT).

Voraussetzung des Wegfalls des Fahrverbots

Wenn mit dem Einspruch (auch oder in erster Linie) Wegfall oder Reduzierung des im Bußgeldbescheid verhängten Fahrverbots erstrebt wird:

 

Bitte bringen Sie zum Rechtsanwalt alle Unterlagen mit die von Bedeutung sein könnten z.B.:

 

Unterlagen über die Verbindung zwischen Wohnort und Arbeitsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere Fahrpläne, die im Internet zugänglich sind.

 

Bei Arbeitnehmern:

 

  • Unterlagen über noch ausstehenden oder schon genommenen Urlaub
  •  Arbeitsvertrag (vollständige und nicht nur teilweise Kopie!)
  • zusätzliche Arbeitsvereinbarungen
  • Unterlagen über Lohn/Gehalt
  • Stellenbeschreibungen
  • Bestätigungen von Vorgesetzten, dass die Fahrerlaubnis für die Berufsausübung dringend erforderlich ist unter Bezeichnung von Art, Umfang und Dauer der betreffenden Beschäftigung
  • Unterlagen/Bestätigungen darüber, dass Urlaub nur in einer bestimmten Zeit und/oder für eine bestimmte Dauer genommen werden kann

 

 

Bei selbständig Beschäftigung:

 

  • Gewerbeanmeldung
  • Bilanzen, ggf. vorläufige
  • betriebliche Auswertungen
  • Unterlagen, aus denen sich der Einsatz an verschiedenen Orten ergibt, z.B. Terminkalender, Abrechnungen, Rechnungen, Kundenlisten
  • Unterlagen aus denen sich das Einkommen ergibt

 

Wenn Bestätigungen oder Erklärungen von Personen vorgelegt werden, müssen Namen und Vorname sowie Anschrift mitgeteilt werden, damit diese Personen als Zeugen geladen werden können.

Hinweis:
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