Verwerfung des Einspruchs im Bußgeldverfahren von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
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Bußgeldverfahren von A - Z
Verwerfung des Einspruchs im Bußgeldverfahren von Fachanwalt für Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle
Keine Verwerfung des Einspruch bei rechtzeitigem Entbindungsantrag des Betroffenen
BayObLG, Beschl.v. 15.04.19 -202 ObOWi 400/19-, zfs, 409
Dies gilt auch selbst noch bei einem am Tage der Verhandlung gestellten Entbindungsantrag, wenn dieser nicht in rechtsmissbrächlicher Absicht gestellt wurde.
Verwerfung des Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Einspruchsverwerfung wegen unzureichender Entschuldigung – Sachvortrag bei Erkrankung
OLG Bamberg, Beschl. v. 14.01.09 NJW 2009, 2151
OwiG § 74 II; stop § 344 II 2
- Ein Sachvortrag zum Entschuldigungsgrund der Erkrankung erfordert für seine Schlüssigkeit zumindest die Darlegung eines krankheitsbedingten Zustandes. Dies kann durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erfolgen, ohne dass diesem die Art der Erkrankung zu entnehmen ist, Andernfalls bedarf es zumindest eines Sachvortrages zu Art und Auswirkung der geltend gemachten Erkrankung, um dem Gericht die Grundlage für eine rechtliche Bewertung zu bieten, ob dem Betroffenen die Teilnahme an der Hauptverhandlung unzumutbar ist.
- Die pauschale und ausschließliche Mitteilung des Verteidigers des Betroffenen, dieser sei erkrankt, genügt diesen Anforderungen nicht und begründet keine Verpflichtung des Gerichtes, bei etwaigen Zweifeln weitere Feststellungen im Freibeweisverfahren zu treffen.
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